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Jugenschutzgesetz überaus genau angewendet
Sa, 29. Sept. 2007
65jährige darf wegen Jugendschutzgesetz keinen Wein kaufen
Zunächst hat es sich wohl noch wie ein Kompliment angehört, als das Supermarktpersonal einer 65jährigen Frau aus dem US-Bundesstaat Maine den Verkauf von Wein verweigerte. Die Kundin konnte kein Ausweispapier vorlegen um ihr Alter zu beweisen. Weder Personalausweis, noch Führerschein trug sie bei sich.
Das Personal des Supermarktes erklärte, dass es üblich sei, Personen die jünger als 45 wirkten durch ein Ausweispapier auf ihr Alter zu kontrollieren. „Niemand würde mich für 30 oder 40 halten“ erklärte die erstaunte 65jährige.
Die abgewiesene Kundin bat schliesslich einen Begleiter den Wein für sie zu kaufen. Doch dies verweigerten das Supermarktpersonal ebenfalls mit der Begründung, eine solche Praxis sei zum Schutz der Jugend verboten.
In Maine trat 2005 ein Gesetz in Kraft, das verlangt, dass Kunden, die jünger als 27 Jahre wirken, vor dem Kauf von Alkohol und Zigaretten ihre Volljährigkeit mit einem Ausweis nachweisen müssen.
Quelle: DCRS
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